Die Aufgaben, welche eine Betreuung mit sich bringt, lassen sich vielmals nicht über längere Zeit - eine oder mehrere Wochen - im voraus übersehen und vorausschauend erledigen. Auch sind häufig sehr kurzfristig Entscheidungen zu treffen, etwa im Zusammenhang mit der Genehmigung einer ärztlichen Behandlung oder Durchführung von Unterbringungsmaßnahmen. Führt ein Betreuer als Berufsbetreuer gleichzeitig eine Vielzahl von Betreuungen, vervielfachen sich auch die Probleme, die seine längere Ortsabwesenheit mit sich bringt.
Die "Lösung", den Dingen einfach ihren Lauf zu lassen und darauf zu vertrauen, das Betreuungsgericht werde in Eil - und Notfällen von der Möglichkeit Gebrauch machen, gem. § 1846 BGB selbst die nötigen Entscheidungen selbst zu treffen, ist nicht zu empfehlen. Falls dabei etwas schief läuft, entstehen beträchtliche Haftungsrisiken für den Betreuer; außerdem ließe eine solche Handlungsweise an der Eignung des Betreuers für sein Amt i. S. des § 1908b BGB zweifeln.
Zum Weiterlesen bitte anmelden oder kostenlos und unverbindlich registrieren.
Sie haben keinen Zugang und wollen trotzdem weiterlesen?
Registrieren Sie sich jetzt - testen Sie uns kostenlos und unverbindlichLetzte Änderung: 12.12.2018
Thomas Heinrichs, Bräunlingen
Christian K, Köln