Urteile - Behinderte Arbeitnehmer

Arbeitsrecht

Schwerbehinderte Arbeitnehmer genießen erhöhten arbeitsrechtlichen Schutz und haben Anspruch auf Zusatzurlaub.

Arbeitgeber sind - je nach Unternehmensgröße - verpflichtet, schwerbehinderte Menschen einzustellen.

Schwerbehindert sind Personen, die wenigstens einen Grad der Behinderung von 50 Prozent haben.

Personen mit einem Grad der Behinderung von mindestens 30 Prozent und weniger als 50 Prozent können auf ihren Antrag von der Agentur für Arbeit Schwerbehinderten gleichgestellt werden, wenn der Betreffende infolge der Behinderung ohne die Gleichstellung einen geeigneten Arbeitsplatz nicht erlangen oder nicht behalten kann.

Gleichgestellte werden, abgesehen vom Zusatzurlaub, arbeitsrechtlich wie Schwerbehinderte behandelt.

Jugendliche und junge Erwachsene mit Behinderung sind während der Zeit einer Berufsausbildung, auch wenn der Grad der Behinderung weniger als 30 Prozent beträgt oder ein Grad der Behinderung nicht festgestellt wird, kraft Gesetzes Schwerbehinderten gleichgestellt.

Hinweis: Die Urteilssortierung entspricht der Einstellreihenfolge bei AnwaltOnline. Sie können die Urteile durch einen Klick auf die Spalte «Urteil» alphabetisch sortieren.
Urteil

Wir lösen Ihr Rechtsproblem! AnwaltOnline - empfohlen von radioeins *

Fragen kostet nichts: Sie erhalten ein unverbindliches Angebot für eine Rechtsberatung.
  Anfrage ohne Risiko    vertraulich    schnell 

Unsere Rechtsberatung - von Ihnen bewertet

Durchschnitt (4,84 von 5,00 - 1.136 Bewertungen) - Bereits 360.086 Beratungsanfragen

Bin Super zufrieden mit den Antworten. habe mir diese „AnwaltOnline“ für eventuelle weitere Probleme gemerkt. würde sie sofort Weiterempfehlen ...

Verifizierter Mandant

Es erfolgte von Herrn Dr. Voß schnell eine ausführliche detailreiche Beratung, die uns eine Empfehlung für unser Vorgehen im vorliegenden Fall gab. ...

Burghard, Berlin