Tipps - Gutachten / ärztliches Zeugnis

Betreuungsrecht

Bei der Einrichtung und Führung von Betreuungen ist die Einholung von medizinischen oder psychologischen / psychiatrischen Sachverständigengutachten oder ärztlichen Zeugnissen vielfach vorgeschrieben.

Die richtige Einordnung dieser Begriffe für den Betreuer und den Betreuten ist daher wichtig.

Das Gutachten ist die im Regelfall schriftliche, alle wichtigen Gesichtspunkte darstellende Erörterung einer oder mehrerer konkreter Sachfragen durch einen Sachverständigen. Die inhaltlichen Anforderungen ergeben sich aus § 280 FamFG.

Das ärztliche Zeugnis enthält die kurze Antwort des Arztes auf eine den Patienten betreffende medizinische Frage. Im Gegensatz zum Gutachten sind eine Anamnese und die eingehende Begründung der Antwort nicht erforderlich. Der Inhalt ist gesetzlich nicht normiert.

Zwischen einem Gutachten und dem ärztlichen Zeugnis steht die - mündliche oder schriftliche - Anhörung eines Sachverständigen. Sie erfordert kein ausformuliertes Gutachten.

Die Betreuerbestellung setzt ein gerichtlich in Auftrag gegebenes Gutachten eines Sachverständigen über die Erforderlichkeit der Betreuung voraus. In Eilfällen kann ein ärztliches Zeugnis zunächst ausreichen, die Begutachtung ist dann aber nachzuholen.

Ist das Betreuungsgericht Auftraggeber, erfolgt die Bezahlung aus der Gerichtskasse nach den Vorschriften des ZSEG. Es handelt sich hierbei um gerichtliche Auslagen, für die ein Ersatz vom Betreuten nur dann verlangt werden kann, wenn sein reines Vermögen den Betrag von 25.000 € übersteigt.

Letzte Änderung: 17.09.2023

Tipp

Wir lösen Ihr Rechtsproblem! AnwaltOnline - empfohlen von Business Vogue *

Fragen kostet nichts: Sie erhalten ein unverbindliches Angebot für eine Rechtsberatung.
  Anfrage ohne Risiko    vertraulich    schnell 

Unsere Rechtsberatung - von Ihnen bewertet

Durchschnitt (4,84 von 5,00 - 1.134 Bewertungen) - Bereits 358.960 Beratungsanfragen

Sehr kompetente und seriöse Anwälte, die einem sofort zur Hilfe eilen, wenn man selbst nicht mehr weiterweiß.

Verifizierter Mandant

Für Ihre Beratung und Schriftliche Abwicklung darf ich mich bedanken.Die Beratung ist bis jetztz erfolgreich. Der Angekündigte Termin der Inkasso ...

Siegfried Dzialoszynski, Ravensburg