Wer kann ein Umgangsverbot aussprechen?

Betreuungsrecht

Über die Ausübung des Umgangsrechts kann der Betreute selbst entscheiden, wenn und solange er die erforderliche Einwilligungsfähigkeit hat. Diese darf nicht mit der Geschäftsfähigkeit verwechselt werden, da die Ausübung des Umgangsrechts kein rechtsgeschäftliches Handeln darstellt. Einwilligungsfähig ist ein Betreuter dann, wenn er die Vorteile und Gefahren des gewünschten Umgangs (vor allem in gesundheitlicher Hinsicht) einigermaßen überblicken kann. Auch ein nicht Geschäftsfähiger kann also einwilligungsfähig sein!

Zum Weiterlesen bitte oder kostenlos und unverbindlich registrieren.

Sie haben keinen Zugang und wollen trotzdem weiterlesen?

Registrieren Sie sich jetzt - testen Sie uns kostenlos und unverbindlich

Letzte Änderung: 02.12.2023

Wir lösen Ihr Rechtsproblem! AnwaltOnline - empfohlen von ComputerBild *

Fragen kostet nichts: Sie erhalten ein unverbindliches Angebot für eine Rechtsberatung.
  Anfrage ohne Risiko    vertraulich    schnell 

Unsere Rechtsberatung - von Ihnen bewertet

Durchschnitt (4,84 von 5,00 - 1.134 Bewertungen) - Bereits 358.972 Beratungsanfragen

Sehr präzise Antwort, Hinweis auf Urteile, die bei meinem weiteren Vorgehen helfen

Joachim von Gottberg, Berlin

Sehr kompetente Beratung und sehr freundlicher Kontakt! Alle meine Fragen wurden unverzüglich beantwortet. Ich habe diese Anwaltskanzlei (speziell ...

Susanne Klingenmaier, Schwäbisch Gmünd