- Betreuungsrecht
- Tipps
Wer kann sich gegen Entscheidungen zum Umgangsrecht beschweren?
Betreuungsrecht
Das Recht der Beschwerde gegen eine Entscheidung des Betreuungsgericht steht dem Betreuten, dem Betreuer und wenn sie durch die Entscheidung betroffen sind, auch Eltern, Kindern, Ehegatten oder Lebenspartnern zu. Ob auch sonstige Verwandte beschwerdeberechtigt sind, ist streitig.
Über die Beschwerde entscheidet das übergeordnete Landgericht. Die Ausübung des Umgangsbestimmungsrechts durch den Betreuer unterliegt der Kontrolle durch das Betreuungsgericht, das dazu auch einzelne Maßnahmen aufheben oder abändern kann.
Letzte Änderung:
01.10.2018
Wir lösen Ihr Rechtsproblem! AnwaltOnline - empfohlen von Anwalt - Das Magazin *
Fragen kostet nichts: Sie erhalten ein unverbindliches Angebot für eine Rechtsberatung. Anfrage ohne Risiko vertraulich schnell Unsere Rechtsberatung - von Ihnen bewertet
Durchschnitt (4,84 von 5,00 - 1.134 Bewertungen) - Bereits 358.982 Beratungsanfragen
Komme gerne Ggf. wieder auf Sie zurück. Ausgezeichnete Dienstleistung vielen Dank!
Friedrich Niessen, Much
Die Abwicklung ging schnell und unkompliziert über die Bühne. Meine Frage wurde umgehend beantwortet und dadurch ware keine Rückfrage mehr ...
Bettina Kühn, Rockenberg