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Wie wird ein Umgangsverbot durchgesetzt?
Betreuungsrecht
Das Betreuungsgericht kann die Durchsetzung einer gerichtlichen Anordnung durch Festsetzung von Zwangsgeld erzwingen. Falls ein vom Betreuer aufgrund des ihm übertragenen Umgangsbestimmungsrechts ausgesprochenes Umgangsverbot durchgesetzt werden soll, muss das Betreuungsgericht dieses Verbot zunächst gerichtlich bestätigen und damit zu einer gerichtlichen Anordnung machen.
Letzte Änderung:
01.10.2018
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