- Betreuungsrecht
- Tipps
Unter welchen Aufgabenkreis des Betreuers fallen Unterbringungsmaßnahmen?
Betreuungsrecht
Am eindeutigsten ist es, wenn der Betreuer ausdrücklich für den Aufgabenkreis Freiheitsentziehung bzw. geschlossene Unterbringung zuständig ist. Ob der Aufgabenkreis Aufenthaltsbestimmung ausreicht evtl. zusammen mit Gesundheitsfürsorge, wird von den Betreuungsgerichten unterschiedlich gesehen.
Ist die Unterbringung zur Durchführung einer stationären Behandlung erforderlich (§ 1906 Abs. 1 Nr. 2 BGB, muss dem Betruer in jedem fall auch die Gesundheitsfürsorge übertragen worden sein. Ein Einwilligungsvorbehalt ist nicht notwendig, weil es sich bei der Frage der Unterbringung des Betroffenen nicht um eine rechtsgeschäftliche sondern eine tatsächliche Angelegenheit handelt.
Letzte Änderung:
28.06.2018
Wir lösen Ihr Rechtsproblem! AnwaltOnline - empfohlen von Business Vogue *
Fragen kostet nichts: Sie erhalten ein unverbindliches Angebot für eine Rechtsberatung. Anfrage ohne Risiko vertraulich schnell Unsere Rechtsberatung - von Ihnen bewertet
Durchschnitt (4,84 von 5,00 - 1.137 Bewertungen) - Bereits 360.228 Beratungsanfragen
auch die Nachfrage wurde sehr schnell beantwortet und es hat mir sehr weiter geholfen, kann ich uneingeschränkt weiterempfehlen
Verifizierter Mandant
Schnelle und sehr ausführliche Antwort erhalten. Die Kompetenz ist überragend. Ich werde das Angebot definitiv wieder nutzen.
Verifizierter Mandant