Grundsicherungsrente - Aufgabengebiete des Betreuers
Betreuungsrecht
Die Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen ist wegen des starken personalen Bezug vom Aufgabengebiet der Vermögenssorge nicht gedeckt sondern muss dem Betreuer gesondert übertragen werden. Dasselbe gilt für Anträge auf Sozialhilfe.
Letzte Änderung:
27.06.2018
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