Das Kostenrechtsänderungsgesetz

Betreuungsrecht

Das Kostenrechtsänderungsgesetz, das am 1.7.2004 in Kraft trat, führte zu folgenden Rechtsänderungen im Bereich des Vergügungsrechts der Betreuer (§§ 1835ff BGB):

§ 1835 Abs. 1 Satz 1 BGB

Durch die Verweisung auf das Justizvergütungs - und Entschädigungsgesetz wurde Kilometerpauschale bei Benutzung eines privaten PKW für Fahrten ab dem 1.7.2004 von 0,27 EUR auf 0,30 EUR erhöht - und zwar ohne Kilometerbegrenzung.

§ 1835 Abs. 1a BGB

Die Frist von 15 Monaten für die Geltendmachung von Ersatzansprüchen für Aufwendungen des Betreuers kann vom Betreuungsgericht geändert werden und zwar auf mindestens zwei Monate. Eine Verlängerung dieser Frist ist möglich. Über die Folgen der Fristversäumung (wie bisher Verlust des Ersatzanspruchs) muss das Betreuungsgericht belehren.

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Letzte Änderung: 29.06.2018

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