- Betreuungsrecht
- Tipps
Wirksamkeit eines Geschäfts des täglichen Lebens: Wer trägt die Beweislast?
Betreuungsrecht
Ein Geschäftspartner, der sich darauf beruft, ein von einem Geschäftsunfähigen mit ihm abgeschlossenes Geschäft sei gem. § 105a BGB wirksam, muss die Voraussetzungen dieser Vorschrift nachweisen.
Letzte Änderung:
01.09.2022
Wir lösen Ihr Rechtsproblem! AnwaltOnline - empfohlen von Business Vogue *
Fragen kostet nichts: Sie erhalten ein unverbindliches Angebot für eine Rechtsberatung. Anfrage ohne Risiko vertraulich schnell Unsere Rechtsberatung - von Ihnen bewertet
Durchschnitt (4,84 von 5,00 - 1.134 Bewertungen) - Bereits 358.962 Beratungsanfragen
Ich wurde sehr gut beraten und kann eine klare Empfehlung aussprechen.
Verifizierter Mandant
Professionnell aber freundlich und offen
Verifizierter Mandant