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Welche Bestimmungen sollte ein Vertrag über ambulante Pflege enthalten?

Betreuungsrecht

Ein Pflegevertrag sollte in jedem Fall folgende Punkte enthalten:

Der Pflegevertrag muss die Beschreibung der Leistungen, die erbracht werden, sowie die Vergütungsregelungen enthalten.

Im Vertrag muss festgehalten sein, wie hoch die Kostenbeteiligung der Pflegekasse und wie hoch der Eigenanteil des zu Pflegenden ist (der gegebenenfalls im Rahmen der Sozialhilfe übernommen werden kann). Daher sollte auch die gegenwärtige Pflegestufe im Vertrag festgehalten werden.

Da ein professioneller Pflegedienst nach Art um Umfang der erbrachten Leistungen abrechnet, müssen diese dann dokumentiert werden. Der Vertrag mit einer privaten Pflegeperson kann aber auch deren Verpflichtung enthalten, de/die zu Pflegende/n umfassend nach dem jeweiligen Bedarf gegen Zahlung einer Pauschalvergütung zu betreuen. Evtl. kann die pauschale Vergütung von der Pflegestufe abhängig gemacht werden.

Rechnungen sollten frühestens zwei Wochen nach Rechnungsstellung fällig werden. Abgerechnet wird dabei jeweils am Monatsanfang für den Vormonat. Auf keinen Fall sollten im Vertrag Vorauszahlungen oder Abschlagszahlungen festgeschrieben werden.

Der Vertrag muss Regelungen zur Beendigung und zum Ruhen des Vertrages (bei vorübergehendem Krankenhausaufenthalt) enthalten. Außerdem sollte auch eine Kündigungsfrist geregelt sein, die 14 Tage möglichst nicht überschreitet.

Im Vertrag muss die Haftung der Pflegeperson geregelt sein, sie darf nicht ausgeschlossen sein.

Die üblichen Muster der professionellen Pflegedienste für Pflegeverträge stellen auf ambulante Pflege durch einen ambulanten Pflegedienst ab. Mit der Pflegekasse sind die wenigsten Schwierigkeiten zu erwarten, wenn das Muster eines anerkannten Pflegedienstes wie etwa der AOK zugrunde gelegt und dieses ggf. nach den jeweiligen Bedürfnissen modifiziert wird. Derartige Muster können im Internet abgerufen werden.

Letzte Änderung: 29.06.2018

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Sehr geehrter Herr RA J.-P. Voß, vielen Dank für prompte und ausführliche Beratung, wenn sie in m-m Fall leider auch nicht zu m-n Gunsten ausfiel!

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