Rechtsprobleme lösen. Rechtsberatung per   E-Mail  -   Video  -   Telefon  -   WhatsAppBewertung: - bereits 358.952 Anfragen

Urteile - Ärztliche Maßnahmen

Betreuungsrecht

Wenn die Einwilligungsfähigkeit des Patienten nicht mehr gegeben ist, müssen Dritte in vorgeschlagene ärztliche Maßnahmen einwilligen.

Der Arzt muss die Einwilligung eines dazu Berechtigten einholen, soweit nicht eine Patientenverfügung die Maßnahme gestattet oder untersagt. Liegt eine Vorsorgevollmacht vor, sind die Vorsorgebevollmächtigten zuständig.

Der Betreuer ist grundsätzlich befugt, in ärztliche Maßnahmen auch gegen den natürlichen Willen eines einwilligungsunfähigen Betreuten einzuwilligen.

Besonders gefährliche Behandlungen muss der Betreuer vom Betreuungsgericht genehmigen lassen. Dies ist dann erforderlich, wenn die Gefahr besteht, dass der Betreute aufgrund der Maßnahme stirbt oder einen schweren und länger dauernden gesundheitlichen Schaden erleidet.

Hinweis: Die Urteilssortierung entspricht der Einstellreihenfolge bei AnwaltOnline. Sie können die Urteile durch einen Klick auf die Spalte «Urteil» alphabetisch sortieren.
Urteil

Wir lösen Ihr Rechtsproblem! AnwaltOnline - empfohlen vom mdr Jump *

Fragen kostet nichts: Sie erhalten ein unverbindliches Angebot für eine Rechtsberatung.
  Anfrage ohne Risiko    vertraulich    schnell 

Unsere Rechtsberatung - von Ihnen bewertet

Durchschnitt (4,84 von 5,00 - 1.134 Bewertungen) - Bereits 358.952 Beratungsanfragen

Sehr präzise und deutliche Antworten auf unsere Fragen!!
Sehr höflicher und zuvorkommender Kontakt!
Auch Änderungswünsche ...

Verifizierter Mandant

Meine Anfrage wurde SEHR schnell bearbeitet. Der Kontakt war sehr nett und kompetent. Vielen Dank Sehr zu empfehlen :)

Gerhard Fleck-Schulz, Lichtenfels