Viele betreute Menschen sind sozialhilfebedürftig. Aus diesem Grund ist die Beantragung von
Sozialhilfeleistungen eine Standardaufgabe vieler
Betreuer.
Zur Beantragung von Sozialhilfeleistungen benötigt der Betreuer einen passenden
Aufgabenkreis (z.B. Beantragung, Entgegennahme und Verwaltung von Sozial(hilfe)leistungen oder
Vertretung gegenüber Ämtern und Behörden oder - mit Einschränkungen -
Vermögenssorge).
Betreuer, die nur den Aufgabenkreis Vermögenssorge haben, sollten mit dem
Betreuungsgericht klären, ob sie in Sozialhilfeangelegenheiten vertretungsberechtigt sind.
Der Betreuer unterliegt als gesetzlicher Vertreter des Antragstellers bzw. Hilfeempfängers auch dessen sozialrechtliche Mitwirkungspflichten.
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