Vereinsbetreuer kann nur sein, wer in einem
Arbeitsverhältnis zu einem Betreuungsverein steht. Er hat genau wie die nächsten Familienangehörigen den Status des
befreiten Betreuers.
Das
Betreuungsgericht kann jedoch im Einzelfall des Status des befreiten Betreuers entziehen.
In dem Bestellungsbeschluss muss ausdrücklich vermerkt werden, dass der
Betreuer als Mitarbeiter des Betreuungsvereins bestellt wird.
Die Betreuervergütung dem Betreuungsverein zu. Es ist grundsätzlich die gleiche Vergütung zu gewähren wie bei einem selbstständigen
Berufsbetreuer.
Hinweis: Die Urteilssortierung entspricht der Einstellreihenfolge bei AnwaltOnline. Sie können die Urteile durch einen Klick auf die Spalte «Urteil» alphabetisch sortieren.